top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung der Dienstleistungen von SARORA. 

​

Vertrag

Der Besitzer verpflichtet sich jährlich den Vertrag zwischen SARORA und dem Tierbesitzer auszufüllen und zu unterschreiben. Bei Änderungen der Angaben ist SARORA zu informieren.

​

Impfungen

Die jährliche Kombiimpfung gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Parainfluenza (DHPPI) sind durch den/die Tierhalter/In nachzuweisen mittels Impfbescheinigung.

Auch die Zwingerhusten Nasenimpfung (KC) muss jährlich gemacht werden. SARORA behält sich vor, ungenügend geimpfte Tiere oder Tiere ohne Impfnachweise abzuweisen.

​

Parasiten

Zur Sicherheit unserer Hundegäste ist ein regelmässiges Entwurmen nach Vorgaben und Empfehlung des Tierarztes und der ESCCAP (www.esccap.ch) vorzunehmen. Der/die Tierhalter/In bestätigt mit der Abgabe des Tieres, dass diese Empfehlungen eingehalten werden.

Die Behandlung gegen Zecken/Flöhe/Milben ist das ganze Jahr obligatorisch und muss regelmässig oder mindestens 3 Tage vor Eintritt verabreicht werden. (Ein Flohschutzband ist bei Rudelhaltung nicht zu empfehlen).

​

Rüden/Hündinnen

Da wir die Hunde im Rudel halten, können wir nur beschränkt unkastrierte Rüden (Welpen und Junghunde ausgenommen) und nur in Ausnahmefällen und nach Absprache läufige Hündinnen betreuen. SARORA kann aufgrund der während der Betreuung gemachten Erfahrungen mit unkastrierten Rüden gegebenenfalls Kastrationsempfehlungen aussprechen (beispielsweise bei zunehmender Unverträglichkeit eines Tieres). SARORA behält sich vor, nach dem Probetag Hunde abzulehnen oder den Mehraufwand für die Betreuung (bspw. Einzelhaltung) separat zu verrechnen. Für Rüden, die ein Hormonimplantat haben, gelten die gleichen Regeln wie für unkastrierte Rüden.

​

Futter / Ausrüstung

Das Futter für die Betreuungsdauer, allfällige Medikamente inkl. Verabreichungsinstruktionen, Halsband, Leine und evtl. ein Führgeschirr müssen bei der Abgabe des Tieres mitgebracht werden. 

​

Mehraufwand bei Hunden

Bei Tieren, die markieren, inkontinent oder noch nicht stubenrein sind oder die während des Aufenthaltes läufig werden, können je nach Aufwand Zusatzkosten entstehen. Bei Welpen- und Junghunden berechnen wir einen Zuschlag. Auch grobe Inventarschäden werden dem Besitzer verrechnet. 

​

Verletzte oder kranke Hunde

Kranke und ansteckende Hunde (Durchfall, Erbrechen, Husten, etc.) können während der Erkrankung nicht bei SARORA betreut werden. Bei Hunden, die eine Verletzung haben oder frisch operiert sind, entscheidet SARORA im Einzelfall, ob die Betreuung möglich ist. Wir behalten uns vor, zusätzliche Aufwandskosten zu verrechnen.

​

Haftpflicht

Der Tiereigentümer bestätigt mit seiner Buchung, dass eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Wir übernehmen keine Haftung für allfällige Schäden (Raufereien, Unfälle, Infektion, usw.). SARORA ist befugt, kostenpflichtige Massnahmen zum Wohle des im Vertrag aufgeführten Tieres zu treffen. Erkrankt oder verunfallt Ihr Tier, während dessen Aufenthalt, müssen die Kosten für den Tierarzt von dem/der Tierhalter/In übernommen werden. Im Notfall ist SARORA auch berechtigt und verpflichtet, im Sinne des Tierwohls eine Euthanasie zu beauftragen. Vorgängig versucht SARORA, den/die Tierhalter/In zu erreichen, entscheidet aber notfalls auch ohne Rücksprache mit dem/der Tierhalter/In über die erforderlichen Massnahmen im Sinne des Tierwohls. 

SARORA bemüht sich durch sorgfältige Sicherheitsvorkehrungen ein Ausbrechen der Tiere zu verhindern. Im Fall, dass dennoch ein Hund Entlaufen kann, lehnt SARORA jede Haftung ab.

​

Spazieren

Wir gehen auf Wunsch täglich mit ihren Hunden spazieren (nur an der Leine), dafür benötigt ihr Hund ein gut angepasstes Führgeschirr. Hunde, welche an der Leine nicht führbar sind oder draussen ein aggressives Verhalten zeigen, versuchen wir individuelle Lösungen zu finden. 

​

Abmeldung Tageshunde

Vereinbarte Tagesplätze müssen spätestens 48 Stunden vorher annulliert werden, ansonsten werden wir Ihnen diesen Tagesplatz vollumfänglich verrechnen müssen. Dasselbe gilt auch für unseren Spazierservice.

​

Bring- und Abholzeiten

Der Hund muss zu den vereinbarten Terminen abgeholt werden. Die Bring- und Abholzeiten sind einzuhalten, um keine unnötige Unruhe in den Betrieb zu bringen. Hunde die später abgeholt werden, behalten wir uns vor, die Wartezeit unserseits in Rechnung zu stellen.

​

Preise

Die Preise verstehen sich pro Tag und können der im Internet veröffentlichten Preisliste entnommen werden.

​

Bezahlung

Die gesamten Aufenthaltskosten, sowie allfällige Zusatzleistungen wie Spaziergänge, Abhol- und Bringservice etc. sind spätestens beim Abholen des Tieres zu entrichten. Bei uns kann mit TWINT bezahlt werden. Für regelmässige Kunden werden monatliche Rechnungen gestellt, die innert 10 Tagen zu begleichen sind. Der Versand der Rechnung erfolgt per E-Mail. SARORA ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlungen für Dienstleistungen zu vereinbaren.

​

Besonderes

Im Besonderen handelt SARORA stets zum Wohle Ihres Hundes. SARORA verpflichtet sich, das uns entgegengebrachte Vertrauen durch gute Pflege und sorgfältige sowie tiergerechte Behandlung des Feriengastes zu rechtfertigen. SARORA ist bemüht dem Hund durch genügend Auslauf und sozialer Gruppenhaltung einen unvergesslichen Aufenthalt zu gestalten.

Safnern, März 2022

bottom of page